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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
der ActionProducts GmbH, Abteilung Missing Frame
1. Allgemeines
1.1. Die allgemeinen Geschäfts-und Mietbedingungen sind integrierter Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen betreffend der Miete von Objekten (nachfolgend auch als Mietobjekt oder Mietsache bezeichnet)der Firma ActionProducts GmbH, Abteilung Missing Frame (nachfolgend also ActionProducts GmbH oder auch als Vermieter bezeichnet).
1.2. Einmalige Abänderungen der Bestimmungen sind im Einzelfall und nur mit schriftlicher Genehmigung der ActionProducts GmbH möglich. Abänderungen sind auf die jeweils vereinbarte Mietdauer und die aufgeführten Mietobjekte beschränkt.
Auch bei mehrmaligem Entgegenkommen der ActionProducts GmbH gegenüber dem Mieter, kann von diesem bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden.
1.3. Das Weitervermieten oder Überlassen der Mietobjekte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ActionProducts GmbH erlaubt und ist auf die vereinbarte Mietdauer und die aufgeführten Objekte beschränkt. Auch bei mehrmaliger Genehmigung, kann von seiten des Mieters kein Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden. Die Haftung des Erstmieters gegenüber der ActionProducts GmbH bleibt jederzeit bestehen.
2. Offerten
2.1. Offerten sind, sofern auf dieser nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.
2.2. Es erfolgt keine Reservation der Mietobjekte aufgrund der schriftlichen oder mündlichen Offertenstellung, auch wenn auf dieser der Zeitraum der geplanten Miete festgehalten wurde.
3. Abschluss des Mietvertrages
3.1. Nach Erhalt der mündlichen oder schriftlichen Zusage von seiten des Mieters, gilt das Mietverhältnis als verbindlich, sofern der Vermieter, nicht innert angemessener Frist, dieses mündlich oder schriftlich ablehnt.
4. Umfang und Zeitpunkt der Lieferung
4.1. Für den Umfang und Zeitpunkt der Lieferung ist die Auftragsbestätigung der ActionProducts GmbH massgebend. Leistungen, die darin nicht erhalten sind werden separat berechnet.
5. Provisorische Mietreservationen
5.1. Provisorische Mietreservationen sind weder für den Miet-Interessenten noch den Vermieter verbindlich.
5.2. Es besteht die Möglichkeit, von Seiten des Miet-Interessenten, die Mietobjekte unter seinem Namen provisorisch in die Reservationsliste eintragen zu lassen. Hat die ActionProducts GmbH die Möglichkeit, die provisorisch reservierten Mietobjekte anderweitig zu vermieten, wird der Miet-Interessent (sofern telefonisch erreichbar) vor einer Vermietung der Mietobjekte telefonisch benachrichtigt und erhält gleichzeitig das Vormietsrecht zugesichert, sofern er sich sofort definitiv für die Mietsache entscheidet.
6. Mietkosten und Mietzeit
6.1. Die Mietkosten richten sich, sofern in der Mietofferte nicht anders erwähnt, nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Sämtliche Preise sind exklusiv 7.6% MWST. Die MWST wird auf der Rechnung separat aufgeführt.
6.2. Die Vereinbarung von Pauschalpreisen ist möglich, bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der ActionProducts GmbH in Form der Auftragsbestätigung.
6.3. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholdatum resp. dem vereinbarten Datum der Versandbereitschaft und endet mit der vollständigen Rückgabe/dem Eintreffen der Mietobjekte am Rückgabeort.
6.4. Der Abholort/Ausgabeort sowie der Rückgabeort ist, sofern nicht anders vereinbart, das Büro der ActionProducts GmbH, Parkstrasse 16b, 5012 Schönenwerd.
6.5. Verlassen die Mietobjekte, auf Wunsch des Mieters, das Lager der ActionProducts GmbH später als vereinbart, gilt als Zeitpunkt des Mietbeginns, sofern schiriftlich nicht anders vereinbart, das beim Vertragsabschluss festgelegte Abholdatum resp. Datum der Versandbereitschaft.
6.6. Die Transportzeit gilt als Mietzeit.
6.7. Die Mietsache kann nach Vereinbarung eines Abholtermins, jedoch frühestens ab 13.00 Uhr des Vortages ab Mietbeginn, abgeholt werden.
6.8. Die Mietsache muss nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, spätestens bis 11.00 Uhr des nachfolgenden Tages am Rückgabeort eintreffen. Der genaue Rückgabetermin ist im Voraus zu vereinbaren.
6.9. Der Mieter verpflichtet sich nach Abholung der Mietsache, die Funktion der Mietobjekte persönlich zu prüfen und allenfalls entgangene Mängel oder fehlende Teile innerhalb von 6 Stunden der ActionProducts GmbH zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung der Mietobjekte, gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand übernommen.
6.10. Bei allfälligen Überschreitungen der Mietdauer ist dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und dessen Einverständnis einzuholen. Der Rückgabetermin darf nur mit der schriftlichen Einwilligung der ActionProducts GmbH überschritten werden.
6.11. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ohne schriftliche Einwilligung der ActionProducts GmbH hat der Mieter dem Vermieter allfällige Erlöse für nicht zustande gekommene Folgevermietungen zu vergüten und allfällige rechtliche unabwendbare Schadenersatzforderungen von Folgemietern zu übernehmen.
7. Transport
7.1. Die Mietobjekte müssen, sofern nichts anderes vereinbart, im Büro der ActionProducts GmbH, Parkstrasse 16b, 5012 Schönenwerd abgeholt werden. Der Versand von Mietobjekten erfolgt nur nach spezieller Vereinbarung.
7.2. Sämtliche Kosten und Gefahren von Transport, Verpackung und/oder Versand trägt in jedem Fall der Mieter. Dies gilt auch, wenn eine Zustellung oder Abholung der Mietsache durch den Vermieter oder einen Dritten erfolgt (Taxi, Kurierdienst, Post, UPS, FEDEX usw.)
7.3. Bei Transport oder Versand der Mietsache ins Ausland, ist der Mieter für die ordnungsgemässe Erledigung sämtlicher Zollformalitäten alleine verantwortlich und trägt sämtliche dadurch entstehende Kosten und Risiken.
7.4. Spezielle Wünsche bei Lieferungen ins Ausland sowie der Abschluss einer Transportversicherung sind der ActionProducts GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Allfällige Beschwerden betreffend Transport oder Frachtdokumenten sind bei Erhalt der Mietobjekte vom Mieter, direkt und unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
7.5. Transportversicherungen gegen Schäden aller Art gehen zu Lasten des Mieters und sind von diesem schriftlich zu verlangen.
7.6. Mit der Übergabe der Mietsache an das Transportunternehmen gehen sämtliche Risiken auf den Mieter über. Dies betrifft auch das Risiko einer verzögerten Auslieferung sowie die teilweise oder vollständige Unbenutzbarkeit der Mietsache infolge eines Transportschadens.
7.7. Der Mieter legt den Übergabetermin an das Transportunternehmen fest, um die Mietobjekte zum gewünschten Zeitpunkt zu erhalten. Wird vom Mieter kein Übergabetermine vorgeschrieben, vereinbart der Vermieter nach eigenem Ermessen einen Übergabetermin, übernimmt jedoch keine Haftung bei falsch eingeschätzter Transportdauer (zu früh oder zu spät gelieferter Ware). In keinem der erwähnten Fälle besteht vom Mieter Anspruch auf Erlass der Miete.
8. Zahlungskonditionen
8.1. Die Rechnungsstellung erfolgt augrund der Mietvereinbarung/Auftragsbestätigung und des Mietrapportes.
8.2. Der gesamte Rechnungsbetrag wird 20 Tage nach Ausstellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Skonto- und andere Abzüge, sowie Teilzahlungen, Rückbehalte wegen Beanstandungen oder Verrechnungen von Gegenansprüchen, sind nicht zulässig.
8.3. Bei Zahlungsverzug ist die ActionProducts GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu fordern und/oder das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu lösen sowie die Rückgabe sämtlicher Mietobjekte per sofort zu verlangen.
8.4. Bei Zahlungsverzug ermächtigt der Mieter den Vermieter ausdrücklich, zur Wiedererlangung des seines Eigentums (Mietobjekte), zum Betreten sämtlicher unter der Verfügungsgewalt des Mieters stehenden Räume, in denen die Mietobjekte gelagert werden oder gelagert werden könnten. Ein Retentionsrecht an den Mietobjekten steht weder dem Mieter noch seinen Gläubigern zu.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Eigentumsrechte an sämtlichen Mietsachen behält der Vermieter überall und jederzeit. Es ist unzulässig, die Mietsache oder Teile davon, unbewilligt, Dritten zu überlassen. Ein Verstoss gegen diese Regelung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses und zur unverzüglichen Rücknahme der Mietsache.
9.2. Sicherungsüberzeigungen, Inanspruchnahme durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam.
9.3. Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, welche die Mietsache betreffen, hat der Mieter jedermann über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und die ActionProducts GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten, anfallend durch Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die der ActionProducts GmbH durch Ausfall der Mietsache entstehen, sind vom Mieter zvollumfänglich zu tragen.
9.4. Das Überdecken oder Entfernen von Beschriftungen, welche die Mietsache als Eigentum der ActionProducts GmbH identifizieren ist zu unterlassen.
10. Versicherung
10.1. Sämtliche Mietsachen sind für die gesamte Mietdauer ab Übergabe an den Mieter oder das Versandunternehmen (Fedex, UPS, Post, Spedition) bis zur Rückgabe bei der ActionProducts GmbH, Parkstrasse 16b, 5012 Schönenwerd, obligatorisch durch den Mieter zu versichern. Die Versicherung wird gemäss aktueller Mietpreisliste durch die ActionProducts GmbH dem Mieter in Rechnung gestellt. Der durch den Mieter zu tragende Selbstbehalt beträgt pro Schadenfall CHF 2000.-
10.2. Die Versicherung ist nur gültig, solange die Mietsache in der Schweiz bleibt. Für Vermietungen ausserhalb der Schweiz müssen spezielle Vereinbarungen frühzeitig und schriftlich zwischen dem Mieter und der ActionProducts GmbH getroffen werden. Sämtliche zusätzlich anfallenden Versicherungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird keine Vereinbarung und zusätzliche Versicherung abgeschlossen, trägt das volle Risiko und die Kosten eines allfälligen Schadens der Mieter.
10.3. Der Mieter verpflichtet sich, mit der Übernahme der Mietsache, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen und allfällig beteiligte Dritte entsprechend zu instruieren. Insbesondere sind Türen von Transportfahrzeugen stets und auch während der Fahrt zu verschliessen. Die Mietsache darf nie unbewacht sein, muss nachts in sicheren und verschlossenen Räumen eingelagert werden und darf nicht unbeaufsichtigt in Fahrzeugen gelassen werden.
10.4. Wird die Mietsache überdurchschnittlicher Gefahr ausgesetzt, ist vorgängig die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
10.5. Die Versicherung und der Vermieter behalten sich vor, bei grober Fahrlässigkeit den Schaden anteilsmässig dem Mieter zu übertragen.
11. Schäden und Haftung
11.1. Während der gesamten Mietzeit übernimmt der Mieter die uneingeschränkte Haftung für die Mietsache. Dies betrifft auch Schäden durch unsachgemässer Bedienung oder Behandlung sowie Zufallsschäden (Technische Defekte, welche zufälligerweise während der Mietdauer auftreten).
11.2. Bei der Übergabe der Mietsache von der ActionProducts GmbH an den Mieter hat dieser die Mietsache fachmännisch zu prüfen. Werden Mängel nicht sofort bei der Übergabe oder bis spätestens 17.30 Uhr des Abholtages ausdrücklich mitgeteilt, gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand übernommen. Nachträglich gemeldete Mängel können als solche nicht anerkannt werden.
11.3. Sämtliche während der Mietzeit anfallenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung der bei der Übernahme gemeldeter Mängel.
11.4. Reparaturkosten für Kleinschäden, wie Deformation, Schäden am Lack, Oxydation, übermässige Verschmutzung (Sand, Staub), Kratzer an optischen Teilen, Meerwasser-, Hitze-, Feuchtigkeits- und Vibrationsschäden, Knicke und Brüche in und an Kabeln etc., welche durch übernormale Abnützung (unsachgemässe, unvorsichtige oder nachlässige Behandlung) entstehen, sind vom Mieter vollständig zu bezahlen und werden nicht durch den Mietpreis gedeckt.
11.5. Nicht retournierte oder beschädigte Mietsachen werden dem Mieter zum effektiven Wiederbeschaffungspreis zuzüglich sämtlicher Beschaffungskosten wie Porto usw. in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat oder nicht.
11.6. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, welche durch den Gebrauch der Mietsache sowie durch Störungen oder Ausfälle entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Eine Versicherung gegen Produktionsrisiken ist Sache des Mieters.
11.7. Jegliche Änderungen am Mietmaterial sowie Eingriffe, bei welchen mit Schrauben befestigte Gehäuseteile entfernt werden müssen, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters strikte untersagt. Sämtliche Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes sowie eine eventuell nötige Kontrolle durch die Generalvertretung gehen zu Lasten des Mieters.
11.8. Bei Stromunfällen jeglicher Art wird eine allfällige Haftung des Vermieters im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
11.9. Die ActionProducts GmbH haftet zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das Mietmaterial bei der Übergabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmässigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Material austauschen, gegebenenfalls eine Preisreduktion aussprechen oder vom Vertrag zurücktreten.
11.10. Störungen oder Qualitätsminderungen während der Mietdauer befreien den Mieter weder von der Zahlung des vereinbarten Mietzinses, dessen Minderung, noch kann der Vermieter sonstwie verantwortlich gemacht werden.
11.11. Verbrauchsmaterialien wie Batterien sind bei Kleingeräten im Mietpreis inbegriffen, sofern diese nicht mit Akkumulatoren geliefert wurden.
12. Haftung bei Nachbearbeitung und Personalpflicht
12.1. Werden fest angestellte Mitarbeiter der ActionProducts GmbH gemietet, beschränkt sich die Haftpflicht bei nachweisbarem Verschulden auf teilweisen oder ganzen Erlass des vereinbarten Honorars.
12.2. Für frei arbeitendes Personal, welches vom Vermieter empfohlen oder vermittelt wurde, übernimmt der Vermieter keine Haftung oder Gewährleistung.
12.3. Das geltend machen weiterer Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderungs-, Wandlungs- oder Schadenersatzansprüche, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
13. Annulations- und Vertragsrücktrittsbedingungen
13.1. Vertragsrücktritt durch den Mieter vor Übergabe der Mietsache:
Annulationen müssen der ActionProducts GmbH durch einen eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitgeteilt werden. Die Annulationsbedingungen sind auch gültig und werden angewendet, wenn der Mieter die Mietsache ohne vorherige Mitteilung nicht antritt.
13.2. Im Falle eines Vertragrücktritts werden dem Mieter folgende Annulationskosten in Prozent vom Totalmietbetrag in Rechnung gestellt:
Rücktritt 3 bis 12 Tage vor Mietbeginn: 10 %
Rücktritt weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 %, mindestens jedoch CHF 20.-
13.3. Kann annuliertes Material innerhalb der vereinbarten Mietdauer anderweitig vermietet werden, sind die Annulationskosten nur für den nicht vermietbaren Anteil und Zeitraum zu entrichten. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt durch die ActionProducts GmbH nach Ablauf der vertraglich vereinbarten und anschliessend durch den Mieter annulierten Mietdauer.
13.4. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter: Liegen Gründe vor, welche eine Auslieferung der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglichen (Materialschäden, verspätete oder gar unterlassene Rückgabe durch vorherige Mieter etc.), kann der Vermieter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von allfälligen Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist dabei ausgeschlossen.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1. Der Mieter verpflichtet sich, alle Personen, die es betreffen mag, über die Bedingungen zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Bedingungen jederzeit beachtet werden.
14.2. Sämtliche Vereinbarungen, welche von den allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Form.
14.3. Anderweitige Geschäfts- oder Auftragsbedingungen werden vom Vermieter nicht anerkannt. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäfts- oder Mietbedingungen geltend zu machen.
14.4. Beauftragt der Mieter Drittpersonen mit der Abholen oder Rückgabe der Mietsache, erklärt er diese ausdrücklich, auch ohne Formalitäten, als bevollmächtigt, sämtliche den Mietvorgang betreffenden Dokumente an seiner Stelle rechtsgültig für ihn zu unterzeichnen und in seinem Namen an den Ein-/Ausgangskontrollen mitzuwirken.
14.5. Schriftliche Änderungen oder die Nichtigkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen Mieter und Vermieter berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.6. Die Preise der aktuellen Preisliste sowie der Preise auf www.missingframe.ch sind als Richtpreise zu verstehen und nicht absolut bindend. Für allfällige Fehler in der Miet- oder Preisliste übernimmt der Vermieter keine Haftung. Preisänderungen und Änderungen in der Zusammenstellung und dem Lieferumfang der Mietsache durch den Vermieter bleiben vorbehalten.
14.7. Werden einzelne Bestimmungen im gegenseitigen Einverständnis mehrmals nicht angewendet, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.
14.8. Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der Mietsache sind Lokalitäten des Vermieters: ActionProduts GmbH, Parkstrasse 16b, 5012 Schönenwerd
15. Gerichtsstand
15.1. Der Gerichtsstand ist Schönenwerd. Es gilt schweizerisches Recht.
Stand: Schönenwerd, 01.06.2010
PDF download: agb_vermietung.pdf |
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